Antrag der FWG-Fraktion vom 24. Januar 1998

Kanalbenutzungsgebühr Kreishallenbad


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der im Haushalt 98, Einzelplan 7, Unterabschnitt 700, Haushaltstelle 712

Anteil an Kanalbenutzungsgebühr Kreishallenbad

eingestellte Betrag in Höhe von

DM 26.000,00

muß nach unserer Meinung neu verhandelt bzw. ganz abgelehnt werden.

Unseres Wissens beinhaltet der mit der Kreisverwaltung abgeschlossene Vertrag eine Beteiligung der Gemeinden Maxdorf und Lambsheim an den Kanalbenutzungsgebühren des Kreishallenbades zu gleichen Teilen von je 50%.

Diese Regelung ist aufgrund der Einwohnerzahlen nicht gerechtfertigt.

Diese Regelung stellt, auch wenn sie vertraglich abgesichert ist, eine freiwillige Leistung gegenüber dem Kreis dar und müßte von der Aufsichtsbehörde aufgrund unseres defizitären Haushaltes beanstandet werden.

 

Wir beantragen:

Diesen Ansatz aus dem Haushalt 98 zu streichen. Eventuell anfallende Beträge sollen im Nachtragshaushalt eingestellt werden.

 


FWG Freie Wählergruppe Lambsheim e.V. D-67245 Lambsheim.

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